4G-Funklöcher |
08.05.2023 15:53:38
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Vodafone-, Deutsche Telekom- und Telefonica Deutschland-Aktien: Netzbetreibern drohen Bußgelder
Knackpunkt bei dem Thema ist die Frage, ob plausible rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen, die das Nichterrichten von Funkmasten entschuldigen - etwa wenn sich in einer Gegend partout kein Eigentümer findet, der sein Grundstück dafür vermieten will. Liegt so ein triftiger Grund vor, ist die Firma aus dem Schneider. Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob solche Gründen dort vorliegen, wo trotz Ausbaupflicht kein Funkmast entstand. "Es gibt sicherlich Fälle, wo technische, geografische oder juristische Gründe nachvollziehbar sind", sagte Houben. "Aber da, wo das nicht der Fall ist, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden."
Neben den "weißen Flecken" gibt es noch andere Ausbaupflichten, die die Firmen nach milliardenschweren Investitionen eingehalten haben. Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, die Firma 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von 1000 5G-Standorten hingegen sehr deutlich, zum Jahreswechsel waren es nur fünf. Hier hat die Bonner Aufsichtsbehörde bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet. In Sachen weiße Flecken hingegen, bei denen die Vorgabe nicht so krass verfehlt wurde wie bei der Standorte-Pflicht von 1&1, ist dies noch nicht entschieden.
Die Netzbetreiber teilten mit, dass sie die Auflage erfüllt und Funkanlagen dort errichtet haben, wo dies möglich war. Zugleich betonen sie hohe Investitionen in den allgemeinen Netzausbau. Telefónica (O2) deckt nach eigenen Angaben 92 Prozent der Fläche ab, die die von ihnen abzudeckenden weißen Flecken umfassen. Allerdings geht O2 hierbei einen ungewöhnlichen Weg: Auf einem Teil dieser Fläche nutzt sie keine neuen Masten, sondern sie hat die Funksignale von Antennen, die in der Nähe sind, verstärkt und die Reichweite erhöht. Ob die Bundesnetzagentur dies akzeptiert, ist fraglich.
/wdw/DP/ngu
BONN (dpa-AFX)
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